Frage: Meine Dissertation schließt thematisch an meine Masterarbeit an, so dass es einzelne Überschneidungen gibt. Darf ich Textteile aus meiner Masterarbeit in die Dissertation übernehmen?
Antwort:
Die jüngsten Debatten um Fremd- und Selbstplagiate in Dissertationen haben bei vielen Promovierenden zu Verunsicherungen geführt. Es ist daher gut, wenn Sie hinsichtlich der Verwendung von Teilen aus Ihrer Masterarbeit umsichtig vorgehen. Hierzu plädiere ich für ein Vorgehen in folgenden Schritten:
Promotionsordnung und Betreuungspersonen
Klären Sie zuerst, was die Promotionsordnung Ihrer Universität dazu sagt. Wenn die Heranziehung der Masterarbeit dort nicht ausgeschlossen wird, sollten Sie als nächstes mit Ihren Betreuungspersonen über deren Einschätzung sprechen. Denn während manche Betreuende die Masterarbeit als eine nützliche Vorarbeit zur Dissertation verstehen und daher deren Heranziehung akzeptieren, lehnen andere dies ab, weil sie darin eine unlautere „Zweitverwertung“ einer früheren Prüfungsleistung sehen.
Wenn Sie die Masterarbeit heranziehen dürfen
Erhalten Sie eine Zustimmung, dann spielt es eine Rolle, ob die Masterarbeit veröffentlicht wurde, was zwar nicht die Regel, jedoch hin und wieder der Fall ist.
a) Ihre Masterarbeit wurde nicht veröffentlicht
Vereinbaren Sie in diesem Fall mit Ihrer Betreuung, ob Sie die verwendeten Passagen im Einzelnen kenntlich machen und die Masterarbeit als unveröffentlichte Quelle angeben sollen oder ob es ausreicht, wenn Sie an den betreffenden Stellen eine pauschale Formulierung einfügen wie beispielsweise:
„Die folgenden Ausführungen stützen sich in Teilen auf meine [Jahr] vorgelegte Masterarbeit zum Thema [Titel].“
Oder:
„Für die weitere Analyse werden auch Daten herangezogen, die ich im Rahmen meiner Masterarbeit [Titel, Jahr] erhoben habe.“
b) Ihre Masterarbeit wurde veröffentlicht
In diesem Fall können Sie die Masterarbeit wie andere Quellen auch behandeln. Zitieren Sie wörtlich oder sinngemäß daraus und geben Sie sie jeweils als Quelle an. Würden Sie diese Passagen nicht kenntlich machen, könnte dies als sogenanntes „Selbstplagiat“ geahndet werden.
Herzliche Grüße aus dem [schreibzentrum.berlin]
Ihr
Dr. Sven Arnold